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EEG 2023: Vergütung und Neuerungen - Was sich für Sie ändert

EEG 2023: Vergütung und Neuerungen - Was sich für Sie ändert

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist eine wichtige gesetzliche Grundlage für den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland. Es regelt unter anderem die Einspeisevergütung für Solarstrom und andere erneuerbare Energien. Im Jahr 2023 gibt es einige Änderungen im EEG, die auch Auswirkungen auf Ihr Balkonkraftwerk haben können.

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Einspeisevergütung für Solaranlagen. Im Jahr 2023 wird die Vergütung für neu installierte Solaranlagen leicht gesenkt. Dies bedeutet, dass Sie für den eingespeisten Solarstrom eine etwas geringere Vergütung erhalten als bisher. Die genaue Höhe der Einspeisevergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe Ihrer Mini-Solaranlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Mit dem Rechner der Stiftung Warentest können Sie die Rendite Ihrer Balkonkraftanlage kostenfrei berechnen

Trotz der leichten Senkung der Einspeisevergütung ist die Nutzung eines Balkonkraftwerks weiterhin wirtschaftlich attraktiv. Denn mit einem Balkonkraftwerk erzeugen Sie Ihren eigenen grünen Strom und reduzieren Ihre Stromkosten. Zudem profitieren Sie von der Eigenverbrauchsvergütung, indem Sie den erzeugten Solarstrom direkt selbst nutzen und so Ihren Bedarf an Netzstrom reduzieren.

Eine weitere wichtige Änderung im EEG betrifft die Eigenversorgung mit Solarstrom. Ab 2023 müssen Eigentümer von Balkonkraftwerken, die ihren erzeugten Strom selbst verbrauchen und nicht ins öffentliche Netz einspeisen, eine EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch zahlen. Die EEG-Umlage wird auf den selbst verbrauchten Solarstrom erhoben und ist ein Beitrag zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien.

Trotz der EEG-Umlage ist die Eigenversorgung mit Balkonkraftwerken immer noch eine lohnende Option. Denn der selbst genutzte Solarstrom spart Ihnen Stromkosten und reduziert Ihren Bedarf an Netzstrom. Mit einem intelligenten Energiemanagementsystem können Sie den Eigenverbrauch optimieren und so die EEG-Umlage auf ein Minimum reduzieren.

Eine weitere Neuerung im EEG betrifft die Anlagenregistrierung im Marktstammdatenregister (MaStR). Ab 2023 müssen auch Mini-Solaranlagen wie Balkonkraftwerke im MaStR registriert werden. Die Registrierungspflicht gilt sowohl für neu installierte als auch für bestehende Anlagen. Die Registrierung dient der Erfassung und Überwachung aller Solaranlagen in Deutschland und ist wichtig für die Transparenz und Planung des Ausbaus erneuerbarer Energien.

Unser Unternehmen Balkonvolt unterstützt Sie bei der Anmeldung und Registrierung Ihres Balkonkraftwerks im MaStR. Wir stellen sicher, dass Ihre Mini-Solaranlage alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und Sie von den vollen Vergütungen profitieren können. Mit einem Balkonkraftwerk von Balkonvolt setzen Sie auf eine zuverlässige und zukunftssichere Energieversorgung. Nutzen Sie dabei unseren Anmeldeservice.
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