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Förderinitiativen für Balkonkraftwerke in Schleswig-Holstein

Förderinitiativen für Balkonkraftwerke in Schleswig-Holstein

Energie der Zukunft: Unterstützung für Balkonkraftwerke in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein wird die Nutzung erneuerbarer Energien großgeschrieben, und Balkonkraftwerke spielen dabei eine zunehmend wichtige Rolle. Diese kleinen, auf Balkonen oder Terrassen installierbaren photovoltaischen Anlagen ermöglichen es Einwohnern, ihren eigenen Strom zu produzieren, was wiederum die Energiekosten erheblich senk kann. Balkonkraftwerke sind besonders beliebt wegen ihrer kinderleichten Installation und der effektiven Stromproduktion. Sie sind ideal für Mieter und Eigentümer, benötigen wenig Platz und sind finanziell erschwinglich im Vergleich zu größeren Solaranlagen.

Die regionale Förderung dieser Technologie ist in Schleswig-Holstein sehr aktiv, wobei zahlreiche Städte und Gemeinden finanzielle Anreize bieten. Diese Unterstützungen variieren lokal, haben jedoch das gemeinsame Ziel, Investitionen in erneuerbare Energien attraktiv zu machen und langfristig zu fördern. Die politische und gesetzliche Landschaft entwickelt sich stetig weiter, mit dem Ziel, die Nutzung von erneuerbaren Energien noch attraktiver zu gestalten. Daher ist es ratsam, die aktuellen Förderbedingungen regelmäßig zu überprüfen.

 

Gemeinden und Kommunen mit verschiedenen Förderungen

In vielen Orten Schleswig-Holsteins, von größeren Städten wie Kiel, Lübeck und Flensburg bis hin zu kleineren Gemeinden wie Eckernförde und Bad Segeberg, gibt es spezifische Förderprogramme für die Anschaffung und Installation von Balkonkraftwerken. Diese Programme sind darauf ausgelegt, den Bürgern den Einstieg in die solare Energieerzeugung zu erleichtern und langfristige Einsparungen bei den Stromkosten zu ermöglichen.

Lübeck:

- Zuschuss: 200 € für Balkonkraftwerke.

- Verfahren: Kauf und Installation der Anlage, anschließend Online-Antragstellung.

- Erforderliche Unterlagen: Rechnung, Zahlungsnachweis, Bild der Anlage, Nummer aus dem Marktstammdatenregister.

- Bearbeitungsdauer: Mehrere Monate.

- Förderende: Bei Erschöpfung der Mittel von 250.000 € oder bis zum 30. November 2023.

 

Kiel:

- Programm: Kiel Solar.

- Förderobjekte: Installation neuer Photovoltaikanlagen auf Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern.

- Förderhöhe: 300 € pro kWp über 5 kWp bei Einfamilienhäusern, 100 € pro kWp bei Mehrfamilienhäusern.

- Jahresbudget: 30.000 € pro Maßnahme.

- Balkonkraftwerke: 100 € Pauschalförderung pro Anlage, nur eine Anlage pro Haushalt.

- Gesamtbudget für Balkonkraftwerke: 2.000 €.

- Anforderungen: Anlagen müssen allen geltenden Normen entsprechen, Wechselrichter nach VDE-Normen.

- Anmeldung: Für das Jahr 2024 bereits möglich, da Mittel für 2023 erschöpft.

 

Details zum Förderprogramm "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger"

Das Förderprogramm "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" startete ursprünglich mit einem Budget von 6 Millionen Euro, das nach acht Monaten und über 4.300 Förderanträgen vollständig aufgebraucht war. Im Jahr 2023 wurde das Programm mit deutlich erhöhten Mitteln von 75 Millionen Euro neu aufgelegt, um die Nachfrage besser bedienen zu können. Dies zeigt das starke Engagement des Landes für die Förderung erneuerbarer Energien. Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllen:

- Der Speicher muss eine Speicherkapazität von mindestens 3 kWh aufweisen.

- Eine Photovoltaikanlage muss bereits vorhanden sein oder kürzlich installiert worden sein.

- Batteriespeicher sind nur in Kombination mit einer Energieerzeugungsanlage förderfähig, die nach dem 01.01.2021 in Betrieb genommen wurde.

- Der Zuschussantrag muss vor Beginn des Projekts eingereicht werden.

Förderanträge können über die Internetseite des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) eingereicht werden. Für Antragsteller ohne Internetzugang stehen zwei Arbeitsplätze im Foyer des LLUR zur Verfügung. Nach Online-Antragstellung ist ein Datenbegleitdokument auszudrucken und beim LLUR einzureichen.
Die Einspeisevergütung stellt eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Solarstrom dar, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Die aktuellen Vergütungssätze betragen 13,0 Cent pro kWh für PV-Anlagen bis 10 kWp bei Volleinspeisung und 8,2 Cent pro kWh bei Überschusseinspeisung. Für Anlagen zwischen 10 und 40 kWp sind die Sätze entsprechend niedriger. Diese Vergütung wird voraussichtlich bis Februar 2024 gelten, was die finanzielle Attraktivität von Investitionen in Solaranlagen weiter erhöht.

 

Fazit

Die aktive Förderung von Balkonkraftwerken und anderen kleinen Photovoltaikanlagen in Schleswig-Holstein verdeutlicht das Bestreben des Landes, die Energiewende voranzutreiben und die Bürger aktiv daran teilhaben zu lassen. Durch die Bereitstellung von Fördermitteln und die Schaffung von Anreizen zur Installation solcher Anlagen werden nicht nur die Energiekosten für Einzelne gesenkt, sondern auch der ökologische Fußabdruck der Gesellschaft reduziert. Für Interessierte lohnt es sich, die sich stetig ändernden Förderbedingungen im Auge zu behalten und die angebotenen Hilfen zu nutzen, um Teil der Energielösung in Schleswig-Holstein zu werden.

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