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Förderung von Balkonkraftwerken in Niedersachsen: Ein umfassender Leitfaden

Förderung von Balkonkraftwerken in Niedersachsen: Ein umfassender Leitfaden

In Niedersachsen erfreut sich die Installation von Balkonkraftwerken zunehmender Beliebtheit, und die Förderprogramme spielen eine bedeutende Rolle bei dieser positiven Entwicklung. Doch welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten stehen in dieser Region für den Erwerb zur Verfügung?

In diesem Beitrag bieten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die derzeitigen Fördermöglichkeiten für Balkonkraftwerke in Niedersachsen. Wir werden auch die geplanten Initiativen der Regierung beleuchten und alle relevanten Aspekte erörtern, die Sie in Betracht ziehen sollten, bevor Sie sich für den Kauf eines Balkonkraftwerks entscheiden.

Das stetig steigende Interesse an Balkonkraftwerken in Niedersachsen wird durch die beeindruckende Zunahme der installierten Anlagen deutlich sichtbar. Während 2019 lediglich 23 Anlagen in Niedersachsen registriert waren, stieg diese Zahl bis 2022 auf beeindruckende 7.500 kleine Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 5.500 Kilowatt. Es wird vermutet, dass die tatsächliche Anzahl noch höher liegt, als offiziell erfasst.

Diese erhebliche Steigerung ist nicht überraschend, da Niedersachsen in Bezug auf die Förderung von Balkonkraftwerken eine Vorreiterrolle einnimmt. Das Bundesland bietet finanzielle Unterstützung in Form von mehreren Hundert Euro pro Haushalt, was dazu geführt hat, dass Niedersachsen mit 2 Anlagen pro 1.000 Einwohnern bundesweit auf dem zweiten Platz liegt, knapp hinter Mecklenburg-Vorpommern.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass der bemerkenswerte Anstieg in Niedersachsen kein isolierter Fall ist. Dieser Anstieg ist Teil eines breiteren Trends im gesamten Land, in dem Deutschland seine führende Position im Bereich erneuerbarer Energien durch eine Vielzahl von Gesetzen und Förderprogrammen zur grünen Energie unterstreicht.

Ein Beispiel hierfür ist die Umsatzsteuerbefreiung für die Installation von Balkonkraftwerken, die sowohl Einzelpersonen als auch Gemeinden finanziell unterstützt. Diese positiven Maßnahmen deuten auf eine vielversprechende Zukunft für Balkonkraftwerke hin, wobei Niedersachsen als herausragendes Beispiel für diese Entwicklung fungiert.

Niedersachsen fördert: Aktuelle Unterstützungsprogramme nach Städten & Landkreisen

Die Förderung der Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien genießen in Niedersachsen eine hohe Priorität. Mit dem Ziel, den Erwerb und die Installation von Balkonkraftwerken für Bürger zu erleichtern, hat das Bundesland eine Reihe von Förderprogrammen ins Leben gerufen.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der verschiedenen Förderprogramme, die dazugehörigen Voraussetzungen sowie weitere relevante Informationen.

Braunschweig: Die Stadt Braunschweig fördert den Kauf eines Balkonkraftwerks pauschal bis 400 Watt Peak mit einmalig 250 Euro und bis 600 Watt Peak mit einmalig 400 Euro. 2023 ist das Förderprogramm für regenerative Energien in Höhe von 500.000 Euro voraussichtlich ausgeschöpft.

Friesoythe: Die Fördermöglichkeiten erstrecken sich auf die Kosten für die Anschaffung von Klein-Photovoltaik-Anlagen mit einer aktuellen Spitzenleistung von bis zu 600 Watt Peak, die an Neu- und Bestandsgebäuden zur Wohnnutzung im Stadtgebiet von Friesoythe installiert werden. Antragsberechtigt sind sowohl Mieter als auch Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum im Stadtgebiet von Friesoythe. Das Antragsverfahren wurde bewusst vereinfacht. Nach Überprüfung des Antrags erhalten berechtigte Personen eine Bestätigung für die Förderung. Es wird ein einmaliger Festbetrag in Höhe von 150,00 Euro als Zuschuss gewährt. Hier zum aktuellen Stand der Förderung.

Göttingen: Die Stadt Göttingen unterstützt den Kauf eines Balkonkraftwerks mit einem festen Zuschuss in Höhe von 360€ (dies entspricht 180€ pro 300-Watt-Modul). Die Bedingungen für die Förderung sind wie folgt: Die Förderung erstreckt sich auf steckbare Stromerzeugungsgeräte (Balkonmodule) die alle relevanten Normen für fest installierte Stromerzeugungsgeräte erfüllen müssen. Vorbehaltlich des politischen Beschlusses im Dezember ist geplant das Fördermodul auch 2024 weiterzuführen. Hier zum aktuellen Stand der Förderung.

Hildesheim: Gefördert werden der Kauf und die Installation von neuen Balkonkraftwerken an Wohnungen im Gebiet des Landkreises Hildesheim. Die Förderung wird in Form eines einmaligen, zweckgebundenen und nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Der Zuschuss beträgt pauschal 200 €, sofern die förderfähigen Kosten mindestens 200 € betragen. Falls die förderfähigen Kosten unter 200 € liegen, wird ein Zuschuss in Höhe von 100 % der förderfähigen Kosten gewährt. 

Jever: Die Stadt Jever hat ein Förderprogramm ins Leben gerufen, das sowohl Eigentümerinnen und Eigentümer in Jever als auch Mieterinnen und Mieter bei der Anschaffung von Stecker-Solargeräten mit 125 Euro pro Modul und maximal mit 250 Euro finanziell unterstützen sollte. Leider sind die zur Verfügung stehenden Fördermittel bereits erschöpft. Daher ist es nicht mehr möglich, weitere Fördergelder zu beantragen.

Lüneburg: Die Stadt Lüneburg fördert den Erwerb von Balkonmodulen mit einer Zahlung von 150 Euro sowie ein Drittel der Investitionskosten. Gefördert werden können nur Personen, die kein eigenes Dach zur Verfügung haben oder bei denen das Dach nachweislich nicht geeignet ist, um eine Photovoltaikanlage zu installieren. Damit sollen vor allem Mieter unterstützt werden. Hier zum aktuellen Stand der Förderung.

Norden: Förderfähig ist die Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV) als Balkonmodule mit einer Wechselrichterleistung gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben der Bundesregierung (derzeit 600 Watt) an Neu- und Bestandsgebäuden im Gebiet der Stadt Norden. Für Balkonmodule mit einem Modulwechselrichter und einer maximalen Leistung gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben der Bundesregierung (600 Watt) wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Festbetrag in Höhe von 100,00 Euro als Zuschuss gewährt. Hier zum aktuellen Stand der Förderung.

Oldenburg: Die Stadt Oldenburg fördert die Anschaffung von Balkonmodulen (bis 600 Watt Peak) mit einer einmaligen Zahlung in Höhe von 300 Euro pro Anlage. Das Förderprogramm 2023 ist bereits ausgeschöpft. Hier zum aktuellen Stand der Förderung.

Scharnebeck: Seit dem 06.07.2023 ist es möglich, einen Zuschuss in Höhe von 75,- € für den Kauf einer sogenannten Steckersolaranlage zu beantragen (bis 600 Watt Peak). Die Samtgemeinde Scharnebeck stellt sowohl die Richtlinie als auch sämtliche erforderlichen Antragsunterlagen auf der Website klimaschutz-scharnebeck.de zur Verfügung. Hier zum aktuellen Stand der Förderung.

Wunstorf: Die Stadt Wunstorf unterstützt im Rahmen der "Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Balkonsolaranlagen in Wunstorf" die Anschaffung von Balkonmodulen (bis 600 WaZ Peak). Die Förderung beläu6 sich auf einen einmaligen Betrag von 250 Euro, der auf die Anschaffungskosten angerechnet wird. Hier zum aktuellen Stand der Förderung.

Blick in die Zukunft: Geplante Maßnahmen für 2024 in Niedersachsen

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Meldepflicht von Balkonkraftwerken. Bisher mussten diese sowohl beim Marktstammdatenregister als auch beim örtlichen Netzbetreiber gemeldet werden. Ab dem 1. Januar 2024 entfällt die Notwendigkeit der Doppelmeldungen, und die Anlagen müssen nur noch beim Marktstammdatenregister registriert werden. Dies soll den Prozess für Anlagenbetreiber erheblich vereinfachen. Bei diesem Prozess bieten wir Ihnen Unterstützung für alle Anlagen bis 800 Watt Peak an (Zu unserem Anmeldeservice). Die Erhöhung der Normleistung von 600 auf 800 WaZ stellt eine weitere Neuerung im Jahr 2024 dar. Dies bedeutet, dass Balkonkra6werke leistungsfähiger werden und mehr Energie erzeugen können.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Zulassung von Schuko-Steckern als "Energiesteckvorrichtungen". Dies ermöglicht eine breitere Nutzung von Balkonkraftwerken, da Schuko-Stecker weit verbreitet und leicht zugänglich sind. Um Ihr bereits vorhandenes Balkonkraftwerk aufzurüsten oder im Set mit unseren hochwertigen deutschen Solarmodulen der Firmen Solarwatt und Meyer Burger bieten wir dieses Kabel in verschiedenen Längen an.

Bislang war die installierte Leistung von Balkonkraftwerken auf 600 Watt begrenzt. Ab 2024 dürfen pro Wohnungs- bzw. Hausanschluss Module mit einer Gesamtleistung von bis zu 2000 Watt installiert werden. Dies ermöglicht eine noch effizientere Nutzung erneuerbarer Energien auf Balkonen und in Wohnungen.

Außerdem werden rückwärts laufende Zähler Bis zur Installation eines Zweirichtungszählers vorübergehend zugelassen. Dies ermöglicht es den Nutzern, den überschüssigen Strom, den ihre Balkonkraftwerke erzeugen, vorübergehend ins Netz einzuspeisen und dafür eine Gutschritt zu erhalten.

Insgesamt versprechen diese geplanten Änderungen im Jahr 2024 eine deutliche Vereinfachung und Förderung der Nutzung von Balkonkraftwerken. Damit werden nicht nur individuelle Energieerzeugung und Selbstversorgung gefördert, sondern auch ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltige Energiegewinnung und Umweltschutz unternommen. Es bleibt abzuwarten, wie diese Änderungen die Verbreitung von Balkonkra6werken in Deutschland beeinflussen werden, doch die Zukun6 für diese dezentralen Energielösungen sieht vielversprechend aus.

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